Anregungen zur Arbeit mit Jugendlichen in Vereinen

Jeder Verein braucht Nachwuchs, um weiter bestehen zu können. Es gibt verschiedene Ansätze und Wege, dieses zu erreichen. Einige stellen wir in diesem MOBA Jugendkonzept vor. Dieses sind die behandelten Themen:

 

Warum Jugendarbeit im Verein?

Voraussetzungen und Anforderungen.

Wie gewinne ich Jugendliche für den Verein?

Veranstaltungen

Ausstellungen und Messen

Tag der offenen Tür/Fahrtage

Modellbahnbörsen

Kommunale Ferienangebote

Flyerwerbung

Sichtbare Vereinsarbeit

Vereins-Homepage

Social Media

Kooperation mit Schulen – Gründung von Schul-AG’s

Jugendarbeit im Verein

Was hat die Jugend vom Verein?

An- und Abmeldungen/Mitgliedsbeiträge

Integration Jugendlicher im Verein

Erfahrungen durch Jugendarbeit

Ausblick und Chancen durch Jugendarbeit

Finanzierung der Jugendarbeit

Rechtsfragen

 

 

 

Warum Jugendarbeit im Verein?

Durch Jugendliche im Verein wird das Vereinsleben interessanter. Durch die Jugend kommen neue Techniken in den Verein, Jung und Alt lernen und profitieren voneinander. Die Weitergabe von Technik und Wissen rund ums Hobby wird gefördert.

 

Voraussetzungen und Anforderungen

Die erwachsenen Vereinsmitglieder müssen Jugendarbeit befürworten und das Jugendkonzept mittragen. Ein oder zwei Mitglieder sind bereit und befähigt, mit Jugendlichen zu arbeiten. Sie sollten zeitlich unabhängig sein.

Ein verantwortlicher und geeigneter Jugendleiter muss gefunden werden, der eine Betreuung auf Augenhöhe mit den Jugendlichen sicherstellt.

Wichtig sind außerdem

  • Entsprechende Regularien in der Vereinssatzung
  • Unterstützung von Eltern/Großeltern/Erziehungsberechtigten/-beauftragten
  • Eltern mit in den Verein einbinden in Rahmen der Aufsichtspflicht bei Mitgliedern unter 12 Jahren
  • Räumlichkeiten für Jugendarbeit
  • Budget für Jugendarbeit
  • Terminabstimmung zwischen jugendlichen und erwachsenen Mitgliedern, Aufstellen eines Zeitkonzeptes (weder Jugend noch Erwachsene sollten sich gestört fühlen)
  • Gegenseitige Achtung und Respekt, was soziale Kompetenz schafft.

 

Wie gewinne ich Jugendliche für den Verein?

Veranstaltungen

Ausstellungen und Messen

Ein Weg, Jugendliche für den Verein neu zu gewinnen, ist die „Öffnung nach außen“. Vereinsmitglieder sollten sich nicht in oder hinter ihrer Anlage „verstecken“ und jede Kommunikation mit dem Besucher vermeiden, sondern bereit sein, die Zuschauer von sich aus anzusprechen und z.B. nach ihrer Meinung zur Anlage zu befragen. So kann man schnell ins Gespräch kommen. Wichtig ist auch, den Termin der Ausstellung rechtzeitig bekannt zu geben, sowohl in der Öffentlichkeit (durch Aushang und Presse) als auch dem Verband mitzuteilen.

Tag der offenen Tür/Fahrtage

Diese Veranstaltung bietet dem Verein die Möglichkeit, seine Arbeit und seine Räume der Öffentlichkeit zu zeigen und Jugendarbeit zu präsentieren. Erinnert sei auch hier an die rechtzeitige Terminbekanntgabe.

Modellbahnbörsen

Der finanzielle Aspekt steht hier im Vordergrund. Jugendabteilungen von Vereinen bekommen immer häufiger das Angebot, älteres Rollmaterial oder sogar ganze Anlagen geschenkt zu bekommen. Will man es nicht mehr selbst verbauen, bietet sich der Verkauf auf Börsen an, um das Budget der Jugendabteilung aufzubessern.

Man wendet sich an den Ausrichter der Modellbahnbörse und spricht mit ihm die Modalitäten ab. Voraussetzung ist auch hier die Bereitschaft eines oder mehrerer Vereinsmitglieder, den Verkaufsstand zu betreuen. Außerdem besteht auch hier die Möglichkeit, den Verein und die Jugendarbeit mittels Printmaterial (Flyer etc.) zu präsentieren.

Kommunale Ferienangebote

Städte und Gemeinden suchen oft nach Ferienangeboten für Kinder und Familien. Vereinen bietet sich auch hier die Möglichkeit, öffentlich bekannt zu werden. Man setzt sich mit den kommunalen Behörden in Verbindung und bietet ein Ferienangebot an. Die Frage nach der Räumlichkeit und Materialbeschaffung muss geklärt werden. Wenn kein städtischer Raum zur Verfügung steht, kann die Veranstaltung vielleicht im Vereinsheim stattfinden. Die Bereitstellung des Materials und Werkzeugs muss mit der Kommune abgestimmt werden. Oft sind auch die Hersteller bereit, etwas zu sponsern.

 

Flyerwerbung

Flyer bieten die Möglichkeit, den Verein, die Jugendarbeit im Verein und im MOBA vorzustellen. Am häufigsten verwendet wird die Größe DIN A4 quer, 1/3 gefaltet.

Ein neuer Entwurf für die MOBA-Jugendarbeit kann auch als Angebot und Vorlage für Vereinsjugendarbeit dienen. Der Preis für den Flyerdruck ist abhängig von der Auflagenhöhe und der Region, in der er verteilt wird.

 

Sichtbare Vereinsarbeit 

 Vereins-Homepage

Eine gut gestaltete Homepage sollte informativ, stets aktuell und den Bestandteil der Jugendarbeit des Vereines und ggf. Schul-AG enthalten.

Berichte in Tageszeitungen und örtliche Medien sollten zeitnah auf der Homepage eingebunden werden.

Social Media

Die Social Media haben für die Öffentlichkeitsarbeit der Vereins-, Jugend- und Familienarbeit eine sehr große Bedeutung und sollten bei der Vereinsarbeit einen wichtigen Standpunkt erhalten.

Folgende Hilfestellungen können wir als Verband hier geben:

  • Rechtliche Beratung über unseren Datenschutzbeauftragten MOBA Deutschland e.V.
  • Technische Beratung über unseren geschäftsführenden Vorstand für Social-Medien
  • Interaktiv-Lehrgänge abrufbar über unseren Mitgliederportal ab 2. Quartal 2023 (kostenfrei)
  • Unterstützung bei der Jugendarbeit über unseren MOBA Jugendbeauftragten

MOBA Deutschland e.V. ist bereits auf folgenden Social-Media-Kanälen tätig:

Die Vereinsveranstaltungen von Vereinen und Jugendarbeit müssen dringend auf diesen Kanälen veröffentlicht werden, da wir in den letzten zwei Jahren eine Steigerung von über 300 Prozent zu den Vorjahren haben.

Abschließend wird dieser Interaktivbereich immer einen höheren Stellenwert für die Vereinskommunikation und Mitgliedergewinnung bekommen, da wir derzeit alleine in Deutschland einen Nachholbedarf bei dem Thema Modelleisenbahn in allen Spurweiten sehen.

Kooperation mit Schulen – Gründung von Schul-AG’s

Grundvoraussetzung für ein solches Vorhaben ist, dass ein oder zwei Vereinsmitglieder die Bereitschaft und die Fähigkeit haben, eine Modellbahn AG an einer Schule zu leiten.

Ansprechpartner ist im Regelfall die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Je nach Größe der Kommune gibt es ein eigenständiges Schulamt. Soweit die Behörde nicht selbst den Kontakt mit den Schulen aufnimmt, erfolgt in der Regel der Hinweis, sich mit den einzelnen Schulen direkt in Verbindung zu setzen.

Besteht seitens der Schule ein Interesse, können im persönlichen Gespräch weitere Fragen über Zeitpunkt, Arbeitsraum, Gruppenstärke, Alter der Schüler usw. geklärt werden. Aus der Erfahrung heraus sollte eine AG frühestens mit der Jahrgangsstufe 5 begonnen werden.

Die Vorbereitungen für eine AG sollten drei bis sechs Monate vor Beginn des neuen Schuljahres starten.

Unter Vermittlung des Jugendbeauftragten des MOBA stellen einige Hersteller von Modellbahnzubehör kostengünstig Einstiegsbausätze zur Verfügung. Aus Holzresten zugeschnittene ca. 20 x 15 cm große Platten entstehen dann Kleinstdioramen (Haus mit Grundstück). Das Werkzeug (Seitenschneider und Feilen, keine Cuttermesser wegen Verletzungsgefahr) wird durch den Verein gestellt oder von der Schule angeschafft. Material zur Begrünung sollte in jedem Verein vorhanden sein und kann, auch als Reste, für das Grundstück verwendet werden.

Die Dioramen verbleiben als Erinnerung bei den Schülern. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, können die Ergebnisse bildlich festgehalten werden und veröffentlicht werden.

In Vorfeld muss die weitere Finanzierung der Beschaffung des Baumaterials geklärt sein. Dieses kann über einen Eigenanteil der Schüler und einen Beitrag aus dem Schulbudget erfolgen. Denkbar ist auch eine Unterstützung durch etwaige Fördervereine.

Hält das Interesse am Hobby an, sollte man nach einiger Zeit ansprechen, ob Interesse besteht, dieses im örtlichen Verein weiterzuführen. Im Rahmen einer Einladung in den Verein sollte den Kindern und den Erziehungsberechtigten erklärt werden, was sie im Verein erwartet. Hilfreich ist hier auch das Angebot einer Schnuppermitgliedschaft – auch gerne mit den Erziehungsberechtigten.

Jugendarbeit im Verein

Was hat die Jugend vom Verein?

Die Kinder und Jugendlichen sollen in geeigneter Art und Weise an das Hobby „Modellbahn“ herangeführt werden. Im Einzelnen geschieht dies durch

–          Vermittlung von theoretischem und praktischem Fachwissen

–           Erlernen von Modellbautechniken – in beide Richtungen

–           Einblick in Planung, Rahmenbau, Landschaftsgestaltung, Elektronik, Steuerung u.v.m.

–          praxisbezogene Arbeiten rund um die Modellbahn-Anlagen (Aufbau, Instandhaltung und Wartung der Anlage)

–          Reparatur, Instandhaltung und Wartung von Loks und Waggons

–           macht Modellbahn ohne eigenes Einkommen möglich

–           Fahrspaß mit gleichgesinnten – Jung oder Alt

Neben der theoretischen und praktischen Wissensvermittlung wird auch dem geselligen Beisammensein der Kinder und Jugendlichen Raum gegeben, beispielsweise in Form von kleineren Ausflügen während der Jugendabende, gemeinsamen Feiern anlässlich von Geburtstagen usw.

 

An- und Abmeldungen/Mitgliedsbeiträge

An den Jugendgruppen der MOBA Vereine können Kinder und Jugendliche im Alter von 8 Jahren bis 18 Jahren teilnehmen.

Für den Antrag auf Mitgliedschaft der Kinder und Jugendlichen empfiehlt sich die Schriftform. Für den Mitgliedsantrag ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Da die Vertretung der Kinder und Jugendlichen beiden Elternteilen//Vormund obliegt, wird die gemeinsame Unterschrift beider Erziehungsberechtigter benötigt. Weiteres regelt der Verein in der Satzung.

Die Eltern erklären sich bereit, dem Jugendleiter-Team alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Betreuung der angemeldeten Kinder und Jugendlichen notwendig sind.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages der angemeldeten Kinder und Jugendlichen regelt der Verein.

Bei Veranstaltungen unter Beteiligung der Jugendlichen sollte rechtzeitig der zeitliche und inhaltliche Rahmen der Betreuung bekannt gegeben werden (Versicherungsschutz).

Integration Jugendlicher im Verein

Das Ziel der Vereine muss die Integration der Jugendlichen mit Aufgabenstellungen auch nach der Altersgrenze von 18 Jahren sein. Das Interesse der Jugendlichen am Vereinsleben sollte geweckt und gestärkt werden.

Erfahrungen durch Jugendarbeit

Die heranwachsenden Jugendlichen sollen zunehmend Aufgaben  und Verantwortung im Verein übernehmen, wodurch sie sich mehr und mehr eingebunden fühlen. Sie tragen dadurch zum Vereinsleben bei und beginnen aktiv  an der Vereinsverwaltung teilzunehmen. Sie übernehmen auch Ämter in der Vorstandschaft.

Ausblick und Chancen durch Jugendarbeit

Durch Jugendarbeit wird die langfristige Vereinssicherheit und Sicherung der Vereinszukunft gewährleistet. Es ist ein generationsübergreifende Nachwuchsarbeit unter Einbeziehung von Eltern und auch Großeltern möglich. Eine Überalterung wird verhindert – es kommen Jüngere nach. Verschiedene Mitgliedergenerationen und Altersgruppen beleben den Verein. Wenn Jugendliche ins „B2“ Alter kommen, bleiben Eltern und Großeltern dem Verein treu. Ehemalige Mitglieder kommen später mit ihren Familien zurück.

 

 

Finanzierung der Jugendarbeit

Die Finanzierung der Jugendarbeit ist für Vereine ist ein wichtiger Bestandteil und wir stellen hier Maßnahmen vor.

Eine Jugendgruppe kann und muss aber auch als Werbung für einen Modelleisenbahn-Verein und als zukünftige Investition für die Mitgliedergewinnung gesehen werden.

Die entstehenden Kosten in der Jugendarbeit können durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden:

  • Monatliche Fahrtage mit geringem Eintrittsgeld
  • Modellbahnbörsen
  • Unterstützung von Mitgliedern und Fördermitgliedern (einbeziehen der Modellbahn-Händler soweit vorhanden ist hier sehr hilfreich)
  • Modellbahnausstellungen mit Jugendlichen bei öffentlichen Messen/städtischen Veranstaltungen
  • Verkaufsständen bei öffentlichen Veranstaltungen mit Jugendlichen
  • Beantragung von öffentlichen Mitteln

Die Vereine sollten auch über eine gemeinnützige Vereinstätigkeit nachdenken, da diese gesondert gefördert werden. Wir unterstützen Sie hierbei mit notwendigen Plattform-Adressen und Kontaktdaten in den verschiedenen Bundesländern.

 

 

Rechtsfragen

Wenn sich Vereinsmitglieder bereit erklärt haben, zur Mitgliedergewinnung eine Schul-AG zu leiten, sind u.a. auch Rechtsfragen zu klären.

Das BGB/VereinsG regelt die Verantwortlichkeiten eines geschäftsführenden Vereinsvorstandes für die Auswahl seiner Beauftragten.

Wenn das Schulamt für diese ehrenamtliche Tätigkeit die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnis einfordert, sind einige Bewerber unsicher.

Aber dies erfordert mittlerweile der Schutz von Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Aspekten.

Geeignet sind bundeseinheitlich alle Inhaber einer Jugendleitercard und gleichgestellte Sportlizenzen ab 16 Jahre oder für den Umgang mit Jugendlichen geeignete Volljährige (letzteres erfolgt individuell).

Hilfreich sind dabei Handlungshilfen z.B. der Berufsgenossenschaften oder der Jugendverbände.

Ländervorgaben (NRW mit Erl. MSJK 3/2004) erkennen die Geeignetheit auch für die nachweisliche ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit (mindestens. 10 Jahre) an.

Wir empfehlen, dass der geschäftsführende Vorstand hierbei Denjenigen schriftlich beauftragt und dessen Aufgaben (als Präventionsmaßnahmen) festschreibt.

Der Nachweis der aktuellen Erst Hilfe-Ausbildung – wie neuerdings ein Infektionsschutznachweis – ist meist auch noch erforderlich.

Zu prüfen, insbesondere für den Beauftragten, ist der Versicherungsstatus (Unfall- ggfs. eine Rechtschutzversicherung) für diese Aufgabe.

Im Zusammenhang einer Vereinstätigkeit im Schulbereich sind länderbezogenen Vorgaben des Schulträgers zu beachten.

Weitere Informationen der anderen Bundesländer zum Thema erhalten Sie im Internet.

 

Anlagen

  • Auflistung von Fördermitteln des Bundes
  • Auflistung von Fördermitteln der Bundesländer
  • Hinweise auf die Nutzung der Social Media
  • Datenschutzempfehlungen für den Social Media-Bereich
  • Schulgesetze der Bundesländer

 

 

Version 1.02      Stand 10.04.2023

Autoren: Hans-Georg Fray, Frank Hilverkus, Helmut Liedtke, Bernd Spadinger, Hans Zacharias